Liebe Mitglieder,

um unseren Verein „Der Fisch e. V.“ zukunftsfähig aufzustellen und die wertvolle Arbeit unserer ehrenamtlichen Helfer besser zu unterstützen, planen wir eine geringfügige Ergänzung unserer Satzung.

Warum ändern wir die Satzung?

Hintergrund ist die rechtliche Klarstellung, dass Vereinsmittel in angemessenem Umfang auch für Maßnahmen zur Organisation, Sicherung und Förderung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit verwendet werden dürfen. Wir möchten sicherstellen, dass Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit, des Zusammenhalts und der Motivation (z. B. für unsere ehrenamtlichen Helfer und Vorstandsmitglieder) ausdrücklich satzungsgemäß sind.

Was bedeutet das konkret?

Hier findet ihr die Gegenüberstellung der aktuellen Fassung und des neuen Entwurfs (Stand: 10.03.2026):

Paragraf Aktuelle Fassung (2024) Neuer Entwurf (2026)
§ 2 Abs. 4
(Zweck des Vereins)
Nicht vorhanden Der Verein kann zur Sicherstellung und Förderung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts, der Motivation und der Zusammenarbeit der für den Verein tätigen Personen durchführen. Hierzu zählen auch gemeinschaftsfördernde Aktivitäten, soweit sie der Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke dienen und angemessen sind. Der Vorstand kann für diese Maßnahmen sowie für Annehmlichkeiten für (ehemalige) Vereinsmitglieder im Rahmen der verfügbaren Mittel einen jährlichen Höchstbetrag je Person festlegen.
§ 10
(Inkrafttreten)
Beschluss vom 06.04.2024 Beschluss vom 11.04.2026

Hier findet ihr den Satzungsentwurf als Volltext.
Hier geht es zur aktuellen, beschlossenen Satzung.